Wer kann Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, um die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherzustellen, müssen sich regelmäßig durch eine Pflegefachkraft beraten lassen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und Unterstützung der häuslich Pflegenden.Die Pflegeberatung ist ein unterstützendes Angebot, das ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Pflegegrad 1: Eine Pflegeberatung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 und 3: Wird mit Pflegegrad 2 und 3 ausschließlich Pflegegeld bezogen ist die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 halbjährlich verpflichtend. Werden Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.
Pflegegrad 4 und 5: Wird mit Pflegegrad 4 und 5 ausschließlich Pflegegeld bezogen ist die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 vierteljährlich verpflichtend. Werden Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.
Hinweis: Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder ganz streichen.
Wir führen solche Pflegeberatungsgespräche (Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI) für Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger durch.
Die Kosten für die Qualitätssicherungsbesuche werden von den Pflegekassen und bei privat Pflegeversicherten von den Privatversicherungen übernommen.
Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an: Tel. 07141 9542850 oder senden uns eine E-Mail an info(a)diakoniestation-lb.de. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen