Qualitätssicherungsbesuche

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, um die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherzustellen, müssen sich regelmäßig durch eine Pflegefachkraft beraten lassen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Wir führen solche Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI für Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger durch.

Die Beratung muss abgerufen werden bei:

  • Pflegegrade 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrade 4 und 5: vierteljährlich

Die Kosten für die Qualitätssicherungsbesuche werden von den Pflegekassen und bei privat Pflegeversicherten von den Privatversicherungen übernommen.

Gerne klären wir Ihre Fragen. Rufen Sie uns an. Tel. 07141 9542850