Beispielsweise kann man sich damit das „Deutschlandticket“ bezuschussen lassen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende geleistet. Den Zuschuss beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission Württemberg. Er gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Auszubildende und Studierenden bekommen das Deutschland-Ticket in voller Höhe erstattet.