Wie beantragt man Pflegeleistungen?

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre pflegeversichert gewesen sein,
  • es liegt eine dauerhafte Hilfsbedürftigkeit vor (mindestens 6 Monate),
  • Sie benötigen in erheblichem Umfang Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Beweglichkeit / Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung,
  • die Pflege muss einen gewissen Mindestumfang pro Tag aufweisen.

Nach Antragstellung beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) mit der Begutachtung vor Ort zur Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit.

Der MDK wird dabei auch das geführte Pflegetagebuch in die Prüfung mit einbeziehen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Finanzierung des plötzlich eingetretenen Pflegefalls. Um die eventuell hohen Kosten zu decken, stehen je nach individueller Situation verschiedene „Finanzierungsbausteine“ zu Verfügung.

Als Pflegebedürftige/r erhalten Sie Pflegegeld oder (bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst) Pflegesachleistungen von Ihrer Pflegekasse. Die Höhe und einzelnen Leistungen sind von Ihrem Pflegegrad abhängig. Reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Vermögen nicht aus, den notwendigen Lebensunterhalt bzw. die Kosten für die Pflege zu decken, können Sie Hilfe zur Pflege beantragen (SGB XII). Jedoch müssen davor alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten, unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht z.B. die Ihrer Kinder Ihnen gegenüber, voll ausgeschöpft sein. In diesem Fall übernimmt dann die Sozialhilfe unabhängig des Pflegegrades alle Pflegekosten.

Detaillierte Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie beim Online-Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums hier