Pflegegeld

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegelds ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden.

 

Leistungen pro Monat

Pflegegrad 1 – keine Leistungen

Pflegegrad 2 - 316 Euro

Pflegegrad 3 - 545 Euro

Pflegegrad 4 - 728 Euro

Pflegegrad 5 - 901 Euro