Pflegegeld
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegelds ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden.
Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 – keine Leistungen
Pflegegrad 2 - 316 Euro
Pflegegrad 3 - 545 Euro
Pflegegrad 4 - 728 Euro
Pflegegrad 5 - 901 Euro