Pflegegeld

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegelds ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden.

 

Leistungen pro Monat

Pflegegrad 1 – keine Leistungen

Pflegegrad 2 - 332 Euro

Pflegegrad 3 - 573 Euro

Pflegegrad 4 - 765 Euro

Pflegegrad 5 - 947  Euro