Pflegegeld

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegelds ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden.

 

Leistungen pro Monat

Pflegegrad 1 – keine Leistungen

Pflegegrad 2 - 349 Euro

Pflegegrad 3 - 599 Euro

Pflegegrad 4 - 800 Euro

Pflegegrad 5 - 990 Euro