Pflegegeld
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegelds ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden.
Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 – keine Leistungen
Pflegegrad 2 - 332 Euro
Pflegegrad 3 - 573 Euro
Pflegegrad 4 - 765 Euro
Pflegegrad 5 - 947 Euro