Pflegegeld
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegelds ist, dass die Pflegehilfe selbst beschafft wird. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden.
Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 – keine Leistungen
Pflegegrad 2 - 349 Euro
Pflegegrad 3 - 599 Euro
Pflegegrad 4 - 800 Euro
Pflegegrad 5 - 990 Euro