Pflegegrad-Einstufung

Das Begutachtungsverfahren zur Pflegegrad-Einstufung orientiert sich an den Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit und Ihren Fähigkeiten. Für die Bestimmung des Pflegegrades werden sechs pflegerelevante Bereiche untersucht, beurteilt und mit Punkten bewertet.

Mobilität
körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen, vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen.

Selbstversorgung
zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette.

Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen
zum Beispiel die Fähigkeit haben, die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchführen und deuten zu können oder gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können.

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
zum Beispiel die Fähigkeit haben, den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen.

 

Die Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
12,5 – 26,9 Punkte

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
27,0 – 47,4 Punkte

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
47,5 – 69,9 Punkte

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
70,0 – 89,9 Punkte

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
90,0 – 100 Punkte