Weitere Leistungen
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag wurde als zweckgebundene Kostenerstattung für in Anspruch genommene Angebote bei der häuslichen Pflege eingeführt. Es werden monatlich bis zu 125 Euro für Leistungen der ambulanten Pflege (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) erstattet.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder die Pflege erleichtern und dazu beitragen pflegebedürftigen Menschen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten) werden teilweise oder gegen Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Kosten für Verbrauchsprodukte (beispielsweise Betteinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel) werden monatlich bis 40 Euro/Monat erstattet.
Wohnraumanpassung
Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause wohnen. Selten jedoch sind Wohnungen an die Bedürfnisse alter Menschen angepasst.
Oft können einfache Veränderungen oder aber ein Umbau helfen, das Wohnumfeld (z.B. Türverbreiterungen, Abbau Türschwellen) an die besonderen Belange der Pflege oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Maßnahmen für bis zu 4 Personen (wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) in Höhe von 4.000 Euro in den Pflegegrade 1 bis 5.