Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dem Pflegebedürftigen helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in seiner vertrauten Umgebung zu führen.

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben alle Personen, die pflegebedürftig sind.
Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßig Hilfen in ihrem Alltag benötigen, gelten als pflegebedürftig.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Hilfebedarf täglich und auf Dauer, das heißt für mindestens sechs Monate in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens besteht und die gesetzliche Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist, prüft die Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
 

Im Detail:

Pflegegradeinstufung

Pflegesachleistung

Pflegegeld

Weitere Leistungen