Pflegereform ab 1. Juli 2008: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige

Veröffentlicht am 06.06.2008
in Redaktioneller Eintrag

Veröffentlicht am 06.06.2008

Pflegereform ab 1. Juli 2008: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige


Mit der Pflegereform ab 1. Juli 2008 steht Pflegebedürftigen mehr Geld zur Verfügung. Darauf weist die Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg hin. Erstmals seit Gründung der Pflegeversicherung im Jahr 1996 wurden die Pflegesätze angehoben. Damit können Pflegebedürftige umfangreichere Pflegeleistungen erhalten.

In der Pflegestufe 1 wird das Budget für Pflegeleistungen von bisher 384 Euro monatlich auf zunächst 420 Euro und in zwei weiteren Schritten ab 2012 auf 450 Euro angehoben. Die Pflegestufe 2 wird von derzeit 921 Euro auf 980 Euro erhöht und danach schrittweise auf 1.100. In der Pflegestufe 3 steht Pflegebedürftigen ab 1. Juli 2008 1.470 Euro statt bisher 1.432 Euro zur Verfügung und ab 2012 1.550 Euro.

Wer neben den Leistungen des Pflegedienstes auch Unterstützung durch Angehörige erhält, hat die Möglichkeit, eine Ersatzpflege (Verhinderungspflege) zu beantragen. Beispielsweise wenn die Angehörigen wegen Urlaubs ihre Pflegeaufgaben zeitweise nicht wahrnehmen können.

Bisher lag die Grenze hier bei 1.432 EUR pro Jahr. Ab dem 1. Juli 2008 können nun jährlich für bis zu 4 Wochen 1.470 EUR, ab 2010 bis 1.510 EUR und ab 2012 1.550 EUR beansprucht werden. Die Wartezeit von bisher 12 Monaten wird auf 6 Monate verkürzt. Die Ersatzpflege kann auch stundenweise beantragt werden, z.B. wenn die Pflegeperson einen Arzttermin oder persönlichen privaten Termin wahrnimmt.

Deutlich mehr Leistungen als bisher erhalten ab 1. Juli 2008 Menschen mit Demenzerkrankung. Sie haben ab 1. Juli 2008 statt bisher 460 Euro jährlich einen Anspruch auf 2.400 EUR jährlich, den sie für Betreuungsleistungen einsetzen können.

Die Pflegedienstleitung der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg (Tel. 924368) oder die jeweilige örtlich zuständige Teamleitung der Krankenpflegestation stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
Weitere Infos auch hier online...














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