Schlecht bezahlt war gestern

Mit Laufzeitbeginn des neuen Tarifvertrags ab März 2024 erhalten Diakoniebeschäftigte einen deutlichen Vergütungszuwachs. Das Einstiegsgehalt für eine Pflegefachkraft in der Häuslichen Pflege (Entgeltgruppe P 8) beträgt bei Vollzeitanstellung über 3.650 Euro/Monat und steigt nach Berufsjahren stufenweise bis zu 4.500 Euro/Monat.

Darauf wies jetzt das Diakonische Werk Württemberg hin. Anlässlich der Petition von ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ stellt die Diakonie in Württemberg klar: die Vergütungen für die Beschäftigten in der Diakonie Württemberg sind besser als bei den meisten vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Trägern.

Die Beschäftigten in der Diakonie in Württemberg profitieren nicht nur von den guten Vergütungen der AVR-Württemberg, sondern auch von weiteren sozialen Zusatzleistungen wie beispielsweise einer betrieblichen Alterszusatzversorgung.

„Der kirchengemäße Verzicht auf Arbeitskampf als Mittel der tariflichen Auseinandersetzung führt durchaus auch zu besseren Arbeitsbedingungen, ohne dass Beteiligte und Betroffene daran ermüden“, betont Andreas Lingk, der stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Unternehmensfragen (KfU). „In der Diakonie erleben wir, dass konsensorientierte Verhandlungen der Sozialpartner in einem paritä-tisch besetzten Gremium gute Ergebnisse für alle Beteiligten erbringen. Im Streitfall garantiert ein ver-bindliches Schlichtungsverfahren den Mitarbeitenden in Württemberg gute Arbeitsbedingungen, ohne dass dabei die uns anvertrauten Menschen in den „Arbeitskampf“ hineingezogen würden und unter den Folgen von Streiks zu leiden hätten“, so Lingk weiter.

Anders als in säkularen Betrieben gibt es in annähernd allen diakonischen Einrichtungen in Württem-berg Mitarbeitervertretungen. Deren Rechte sind auf vergleichbarem Niveau mit den Befugnissen von Betriebs- oder Personalräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise den Personalver-tretungsgesetzen.