Wie das Diakonische Werk Württemberg mitteilte, sind die Vergütungen für die Beschäftigten in der Diakonie Württemberg besser als bei den meisten vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Trägern.
Die Beschäftigten in der Diakonie in Württemberg profitieren nicht nur von den guten Vergütungen der AVR-Württemberg, sondern auch von weiteren sozialen Zusatzleistungen wie beispielsweise einer betrieblichen Alterszusatzversorgung.
„Der kirchengemäße Verzicht auf Arbeitskampf als Mittel der tariflichen Auseinandersetzung führt durchaus auch zu besseren Arbeitsbedingungen, ohne dass Beteiligte und Betroffene daran ermüden“, betont Andreas Lingk, der stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Unternehmensfragen (KfU). „In der Diakonie erleben wir, dass konsensorientierte Verhandlungen der Sozialpartner in einem paritätisch besetzten Gremium gute Ergebnisse für alle Beteiligten erbringen. Im Streitfall garantiert ein ver-bindliches Schlichtungsverfahren den Mitarbeitenden in Württemberg gute Arbeitsbedingungen, ohne dass dabei die uns anvertrauten Menschen in den „Arbeitskampf“ hineingezogen würden und unter den Folgen von Streiks zu leiden hätten“, so Lingk weiter.
Anders als in säkularen Betrieben gibt es in annähernd allen diakonischen Einrichtungen in Württemberg Mitarbeitervertretungen. Deren Rechte sind auf vergleichbarem Niveau mit den Befugnissen von Betriebs- oder Personalräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise den Personalver-tretungsgesetzen.