Nachbarschaftshilfe hat staatliche Anerkennung

Die Nachbarschaftshilfe des Krankenpflegevereins Oßweil gilt seit 1. Januar 2019 als anerkanntes Unterstützungsangebot. Die vom Landratsamt Ludwigsburg als Aufsichtsbehörde erteilte Anerkennung erlaubt der Nachbarschaftshilfe Betreuungsleistungen anzubieten, deren Kosten bis zu 125 Euro monatlich bei Vorliegen eines Pflegegrads von der Pflegeversicherung übernommen werden. „Beispielsweise können sich nun Patienten mit Pflegegrad 1 jeden Monat bis zu 8 Einsatzstunden über die Pflegekasse erstatten lassen“, erklärt Silke Huschka, Leiterin der Nachbarschaftshilfe. Derzeit sind 11 Ehrenamtliche in Oßweil im Einsatz. Um die Anerkennung zu erhalten, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. „Jede Helferin muss 30 Fortbildungsstunden nachweisen“, sagt Frau Huschka. Außerdem sei für die Qualitätssicherung eine enge Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst nötig. Die Nachbarschaftshilfe kann nach wie vor auch von Patienten ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Täglich erhalte sie Anfragen unterschiedlichster Art. Leider könne die Nachbarschaftshilfe nicht alle Wünsche erfüllen. Putzstellen werden ebenso abgelehnt wie Krankenfahrten oder Schneeräumen. Hauswirtschaftliche Anfragen werden an den Hauswirtschaftlichen Dienst der Pflegestation Oßweil/Schlösslesfeld weitergeleitet. „Unsere Helferinnen sind bürgerschaftlich tätig. Sie erhalten für die Einsätze eine Aufwandsentschädigung“, erläutert Frau Huschka, die seit gut einem Jahr für die Einsatzplanung zuständig ist. Wer Nachbarschaftshilfe benötigt, kann sich bei ihr melden. Ebenso, wer stundenweise mithelfen möchte.Tel. 0176-19542552 Februar 2019